Urteil vom Landgericht Dortmund - 3 O 170/18

Tenor

1.

Es wird festgestellt, dass der Beklagten aus dem Darlehensvertrag mit der Kontonummer ######### vom 17.02.2009, Nettodarlehenssumme 100.000,00 €, ab dem Zugang der Widerrufserklärung vom 07.06.2016 kein Anspruch mehr auf den Vertragszins und die vertragsgemäße Tilgung zusteht.

2.

Die Kosten des Rechtsstreits nach einem Streitwert von bis zu 95.000,00 € trägt die Beklagte.

3.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.


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