Beschluss vom Landgericht Dortmund - 32 Qs 130/19

Tenor

Auf die Beschwerde der Beschwerdeführerin wird der Beschluss aufgehoben.

Die Fahrerlaubnis des Beschuldigten wird vorläufig entzogen und sein Führerschein beschlagnahmt.Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden der Staatskasse auferlegt.


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