Beschluss vom Landgericht Dortmund - 45 Ns 131_22

Tenor

1) Das Befangenheitsgesuch des Angeklagten vom 10.10.2024 gegen die Schöffin A1 ist begründet.

2) Das Verfahren wird ausgesetzt. Eine Neuterminierung wird von Amts wegen erfolgen.


1 2 3 4 5 6 7

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.