Urteil vom Landgericht Duisburg - 1 O 319/07

Tenor

In Höhe eines Betrages von 559,15 DM ist die Hauptsache erledigt. Im übri-gen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 2.300,00 DM hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar.


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