Urteil vom Landgericht Duisburg - 1 O 319/76

Tenor

In Höhe eines Betrages von 559,15 DM ist die Hauptsache erledigt. Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 2.300,00 DM hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar.


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