Urteil vom Landgericht Duisburg - 3 O 538/84

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 32.763,13 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 26. November 1984 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 35.400,-- DM vorläufig vollstreckbar.


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