Urteil vom Landgericht Duisburg - 11 O 437/84

Tenor

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 3.911,07 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 10. April 1984 zu zahlen.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreites tragen die Klägerin zu 54 % und die Beklagten gesamtschuldnerisch zu 46 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, und zwar für die Klägerin gegen Sicher-heitsleistung in Höhe von 5.400,00 DM und für die Beklagten gegen Sicher-heitsleistung in Höhe von 1.200,00 DM.


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