Urteil vom Landgericht Duisburg - 4 S 126/86

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das am 18.2.1986 verkündete Urteil des Amtsgerichts Mülheim (Ruhr) - 11 C 500/85 - abgeändert und wie folgt neu gefaßt:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.361,25 DM nebst

4 % Zinsen seit dem 30.8.1985 zu zahlen.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreites tragen die Beklagte zu 2/3, der Kläger zu 1/3.


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