Urteil vom Landgericht Duisburg - 4 S 268/86

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das am 18.06.1986 verkündete Urteil des Amtsgerichts Duisburg - 35 C 498/84 - abgeändert.

Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 3.000,00 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 21.09.1984 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreites trägt der Beklagte.


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