Urteil vom Landgericht Duisburg - 2 S 58/90

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Amtsgerichts Dinslaken vom 10. Januar 1990 – 9 C 477/89 – abgeändert:

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.


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