Urteil vom Landgericht Duisburg - 12 O 90/93

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 22.695,47 DM nebst 12,5 % Zinsen seit dem 02. Juni 1993 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 29.000,00 DM vorläufig vollstreckbar.


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