Urteil vom Landgericht Duisburg - 4 S 69/95

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Amtsgerichts teilweise

abgeändert und wie folgt neu gefaßt:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 5.390,20 DM nebst 4 % Zinsen

seit dem 29.08.1994 zu zahlen, abzüglich des durch Teilanerkenntnisurteil

vom 19. Oktober 1994 zuerkannten Betrages in Höhe von 3.389,23 DM.

Im übrigen werden die Klage abgewiesen und die Berufung zurückgewiesen.

Die Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens fallen dem Kläger zu 1/10 und

der Beklagten zu 9/10 zur Last.

Von den Kosten des Berufungsverfahrens tragen der Kläger 1/5 und die

Beklagte 4/5.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

This content does not contain any references.