Urteil vom Landgericht Duisburg - 10 O 321/96

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Kläger 12.000,-- DM

nebst 4 % Zinsen seit dem 1.8.1996 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auf-

erlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung

von 15.000,-- DM, die auch durch Bürgschaft einer in der Bundes-

republik Deutschland ansässigen Bank oder Sparkasse erbracht

werden kann.


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