Urteil vom Landgericht Duisburg - 24 S 165/97

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 06. Mai 1997 verkündete Urteil des Amtsgerichts Duisburg-Hamborn (7 C 860/96) wird zurückgewiesen.

Die Kosten der Berufung trägt die Klägerin.


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