Urteil vom Landgericht Duisburg - 1 (11) O 55/95

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von

4.500,-- DM vorläufig vollstreckbar.

Die Sicherheit kann durch die Bürgschaft einer inländischen

Großbank oder Sparkasse erbracht werden.


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