Beschluss vom Landgericht Duisburg - 22 T 200/99

Tenor

Auf die Beschwerde der Beteiligten wird der Beschluß des Amtsgerichts

Wesel vom 20. Juli 1999 (11 XVII 92/95) aufgehoben.

Zur neuen Betreuerin der Betroffenen wird

bestellt.

Die bisherige Betreuerin Frau wird mit Dank entlassen.


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