Urteil vom Landgericht Duisburg - 10 O 297/01

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung

der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 2.500,00 DM ab-

wenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in

gleicher Höhe leistet.

Sicherheitsleistungen können auch durch Bürgschaft einer Großbank mit

Sitz in der Europäischen Union oder öffentlich-rechtlichen Sparkasse er-

bracht werden.


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