Urteil vom Landgericht Duisburg - 10 O 95/02

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 2.000,- EUR vorläufig

vollstreckbar. Sicherheitsleistung kann auch durch Bürgschaft einer Groß-

bank mit Sitz in der Europäischen Union oder öffentlich rechtlichen Spar-

kasse erbracht werden.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

This content does not contain any references.