Urteil vom Landgericht Duisburg - 10 O 660/02

Tenor

Die Beklagte wird unter Abweisung des weitergehenden Zinsanspruchs verurteilt, an den Kläger 326.204,22 EUR nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz aus 163.102,11 EUR seit dem 11.02.2002 und aus weiteren 163.102,11 EUR seit dem 10.09.2002 zu zahlen.Die Kosten des Rechtsstreits fallen der Beklagten zur Last.Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages.


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