Urteil vom Landgericht Duisburg - 12 S 176/03

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Amtsgerichts Duisburg vom 28.04.2003 - 52 C 6462/02 - abgeändert und wie folgt neu gefaßt:Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 254,25 EUR nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 17.10.2002 zu zahlen.Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.Von den Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin 92 % und der Beklagten 8 % auferlegt.Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar


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