Beschluss vom Landgericht Duisburg - 7 T 161/04

Tenor

Die sofortige Beschwerde des Schuldners vom 13. April 2004 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Duisburg vom 24. März 2004 wird zurückgewiesen.Dem Schuldner werden die Kosten des Beschwerdeverfahrens auferlegt.


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