Urteil vom Landgericht Duisburg - 23 O 22/03

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, die Klägerin von Schadensersatzansprüchen in Höhe von 385.231,09 € nebst 5 % Zinsen seit dem 29.10.2003 freizustellen, die gegen sie von der Firma I aufgrund des Urteils des Landgerichts Duisburg vom 20.04.2004 - 24 O 123/03 - wegen des Diebstahlschadens einer einer Partie Computerteile auf dem Lkw-Transport von E nach M vom 30.08. bis 02.09.2002 gemäß CMR-Frachtbrief ########## geltend gemacht werden.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Klägerin trägt 5 %, die Beklagte trägt 95 % der Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Klägerin jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 410.000,-- €. Die Klägerin kann die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.


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