Urteil vom Landgericht Duisburg - 6 O 512/04

Tenor

Klage und Widerklage werden abgewiesen.Von den Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin 15 % und die Beklagte 85 %.Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Jede Partei darf die Vollstreckung der anderen Partei durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des insgesamt vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die jeweils andere Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.


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