Urteil vom Landgericht Duisburg - 7 S 90/05

Tenor

Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts Wesel vom 08.04.2005, Aktenzeichen 26 C 395/04, wird zurückgewiesen.Die Kosten des Berufungsverfahrens hat der Beklagte zu tragen.Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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