Urteil vom Landgericht Duisburg - 12 O 52/05

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Auf die Widerklage wird die Klägerin verurteilt, an die Beklagte 12.358,67 € nebst 5 Prozentpunkten Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 19.4.2005 zu zahlen, Zug-um-Zug gegen Übertragung der Rechte der Beklagten aus der Beteiligung an der GmbH % Co. KG.

Es wird festgestellt, dass sich die Klägerin mit der Annahme der Zug-um -Zug-Leistung seit dem 19.4.2005 in Verzug befindet.

Die weitergehende Widerklage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits hat die Klägerin zu tragen.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.


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