Beschluss vom Landgericht Duisburg - 13 T 18/07

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde der Beklagten wird der Beschluss des Amtsgerichts Dinslaken vom 12.01.2007 – 32 C 465/06 –, mit dem das Prozesskostenhilfegesuch der Beklagten abgelehnt worden ist, abgeändert und der Beklagten mit Wirkung ab Antragstellung ratenfrei Prozesskostenhilfe bewilligt und Rechtsanwalt Dr. aus beigeordnet.


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