Urteil vom Landgericht Duisburg - 11 S 164/06

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Amtsgerichts Duisburg-Hamborn abgeändert und wie folgt neu gefasst:

1. Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 681,60 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 10.03.06 zu zahlen.

2. Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger einen weiteren Betrag in Höhe von 58,81 € gem. Ziffer 2400 VV RVG nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 10.03.06 zu zahlen.

3. Die Kosten des Rechtsstreits werden den Beklagten als Gesamtschuldnern auferlegt.

Die Beklagten tragen die Kosten des Berufungsverfahrens als Gesamtschuldner.

Streitwert für die Berufung: 681,60 EUR


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