Urteil vom Landgericht Duisburg - 6 O 93/06

Tenor

Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Sicherheit auch durch selbstschuldnerische Bürgschaft einer deutschen Bank oder Sparkasse erbringen.


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