Beschluss vom Landgericht Duisburg - 7 T 175/08

Tenor

Die sofortige Beschwerde des Schuldners vom 12.08.2008 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Duisburg vom 28. Juli 2008 wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden dem Schuldner auferlegt.

Streitwert für das Beschwerdeverfahren: 3.112,12 €


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