Beschluss vom Landgericht Duisburg - 7 T 231/08

Tenor

Die sofortige Beschwerde der Schuldnerin gegen den Beschluss des Amtsgerichts Duisburg vom 17.09.2008 wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden der Schuldnerin auferlegt.

Streitwert für das Beschwerdeverfahren: bis 2000,- €.


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