Urteil vom Landgericht Duisburg - 12 S 35/08

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Amtsgerichts Duisburg vom 14.02.2008 - 72 C 5645/06 - teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 3.318,96 € nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 31.07.2006 zu zahlen.

Die Beklagte wird weiter verurteilt, an den Kläger 500,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 04.06.2008 zu zahlen

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.

Von den Kosten des ersten Rechtszuges werden dem Kläger 18 % und der Beklagten 82 % auferlegt. Die Kosten der zweiten Instanz haben der Kläger zu 43 % und die Beklagte zu 57 % zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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