Urteil vom Landgericht Duisburg - 1 O 179/08

Tenor

Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, der Klägerin die Schäden zu ersetzen, die der Klägerin dadurch entstehen, dass die Beklagte der Klägerin den unter dem 20.02.2006 beantragten Bauvorbescheid zur Errichtung eines SB - Lebensmittelmarkts mit ca. 799 qm Verkaufsfläche (incl. Eingang/Ausgang plus Windfang, Pfandraum) und 113 Außenstellplätzen auf dem Grundstück L- Straße 0 in P nicht bis zum 22.05.2006 erteilt hat.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.

Dieses Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.


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