Urteil vom Landgericht Duisburg - 10 O 386/08

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 9.939,00 € nebst Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 6.282,00 € seit dem 24. August 2007, aus 3.420,00 € seit dem 29.09.2007 sowie aus 237,00 € seit dem 30.12.2007 zu zahlen. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.


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