Urteil vom Landgericht Duisburg - 12 O 125/08

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Erbengemeinschaft, bestehend aus der Klägerin und der Beklagten, zu Händen des Rechtsanwalts , -Straße , Duisburg, 6.725,31 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der EZB seit dem 25.06.2009 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits haben die Klägerin zu 35 % und die Beklagte zu 65 % zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Klägerin jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Die Klägerin darf die Vollstreckung abwenden durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrages, sofern nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.


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