Urteil vom Landgericht Duisburg - 1 O 160/09

Tenor

hat die 1. Zivilkammer des Landgerichts Duisburg

auf die mündliche Verhandlung vom 12.11.2009

durch den Richter am Landgericht

als Einzelrichter

für R e c h t erkannt:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 %

des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.


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