Urteil vom Landgericht Duisburg - 13 S 142/09

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 18.06.2009 verkündete Urteil des Amtsgerichts Duisburg-Ruhrort – 9 C 689/08 - teilweise abgeändert und die Klage insgesamt abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits beider Instanzen trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird zugelassen.

Streitwert für die Berufungsinstanz: 1.828,06 €


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