Urteil vom Landgericht Duisburg - 1 O 368/09

Tenor

hat die 1. Zivilkammer des Landgerichts Duisburg

auf die mündliche Verhandlung vom 11.03.2010

durch den Richter am Landgericht Y als Einzelrichter

für Recht erkannt:

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 7.952,75 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 7.752,03 € seit dem 27.05.2009 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.


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