Urteil vom Landgericht Duisburg - 1 O 311/07

Tenor

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin zu 1 für die Zeit vom 01.01.2005 bis zum 30.06.2005 monatlich 648,65 €, ab dem 01.07.2005 bis zum 28.02.2015 monatlich 705,76 € und vom 01.03.2015 bis zum 31.03.2021 monatlich 212,67 € zu zahlen.

Es wird festgestellt, dass die Beklagten als Gesamtschuldner verpflichtet sind, dem Kläger zu 2) Schadensersatz durch Entrichtung einer monatlichen Geldrente zu leisten, soweit der Anspruch nicht mehr auf die C1 übergeht, bis zum Abschluss seiner Berufsausbildung, mindestens jedoch bis zum 27. Februar 2017.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Gerichtskosten tragen die Klägerin zu 1 zu 51% und die Beklagten als Gesamtschuldner zu 49%.

Die außergerichtlichen Kosten der Klägerin zu 1 tragen sie selbst zu 58% und die Beklagten als Gesamtschuldner zu 42%.

Die außergerichtlichen Kosten des Klägers zu 2 tragen die Beklagten als Gesamtschuldner.

Die außergerichtlichen Kosten der Beklagten tragen die Klägerin zu 1 zu 58% und die Beklagten zu 42%.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

Sicherheit kann auch durch unwiderrufliche, schriftliche, selbstschuldnerische Bürgschaft einer in der Europäischen Union ansässigen Großbank oder öffentlichen Sparkasse erbracht werden.


T  a  t  b  e  s  t  a  n  d

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