Urteil vom Landgericht Duisburg - 7 S 86/10

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 31.03.2010 verkündete Urteil des Amtsgerichts Oberhausen - 31 C 2985/09 - abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Revision wird zugelassen.

Streitwert: 804,53 EUR


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