Urteil vom Landgericht Duisburg - 8 O 340/10

Tenor

  • 1 Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger Zug um Zug gegen Abtretung seiner treuhänderisch gehaltenen Beteiligung am B Nr. 0  € 6.375,37  nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 08.10.2010 zu zahlen, und an den Kläger die Rechte aus der Abtretung von Ansprüchen auf Arbeitseinkommen und Sozialleistungen sowie aus der Abtretung der Lebensversicherung bei der I-AG mit der Nr. 0 rückabzutreten.

  • 2 Es wird festgestellt, dass der Kläger aus dem Darlehensvertrag Nr. 0 keine Verpflichtung mehr gegenüber der Beklagten hat.

  • 3 Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

  • 4 Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen.

  • 5 Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von  28.000,00 €.


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