Urteil vom Landgericht Duisburg - 5 S 74/11

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Amtsgerichts Oberhausen vom 08.06.2011 (Az. 31 C 1722/10) wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten der Berufung.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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