Urteil vom Landgericht Duisburg - 13 S 243/11

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das am 08.11.2011 verkündete Urteil des Amtsgerichts Oberhausen (32 C 1351/11) unter Zurückweisung des Rechtsmittels im Übrigen teilweise abgeändert und zur Klarstellung insgesamt wie folgt neu gefasst:

1. Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 2.921,59 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank aus 1.615,88 € seit dem 16.02.2011, aus 353,71 € seit dem 27.05.2011, aus 571,20 € seit dem 07.09.2011 und aus 380,80 € seit dem 03.01.2012 zu zahlen.

2. Der Beklagte wird verurteilt, den vor dem Objekt M1, P stehenden Container zu räumen und im geräumten Zustand an den Kläger herauszugeben.

3. Der Beklagte wird verurteilt, den Kläger von vorprozessualen Anwaltskosten in Höhe von 316,18 € freizustellen

4. Die darüber hinausgehende Klage wird abgewiesen.

5. Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits I. Instanz zu 62 % zu tragen, der Beklagte zu 38 %. Die Kosten des Rechtsstreits II. Instanz fallen zu 60 % dem Kläger zur Last, zu 40 % hat sie der Beklagte zu tragen.

6. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Streitwert der I. Instanz:

9.733,28 € (8.590,88 € Zahlung zuzgl. 1.142,40 € Räumung)

Streitwert der II. Instanz:

10.114,08 € (8.971,68 € Zahlung zuzgl. 1.142,40 € Räumung)


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