Urteil vom Landgericht Duisburg - 1 O 96/11

Tenor

Das Versäumnisurteil vom 20.09.2011 wird aufgehoben, soweit die Klage im Umfang der nachfolgenden Verurteilung abgewiesen wurde.

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 7.692,47 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 14.04.2011 zu zahlen und sie von vorgerichtlichen Anwaltskosten ihrer Prozessbevollmächtigten in Höhe von 661,16 € freizustellen.

Im Übrigen bleibt das Versäumnisurteil vom 20.09.2011 aufrechterhalten.

Die weiteren Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 98,44% und der Beklagte zu 1,56%.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

Die Vollstreckung aus dem Versäumnisurteil darf nur gegen Leistung dieser Sicherheit fortgesetzt werden


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