Urteil vom Landgericht Duisburg - 7 S 193/11

Tenor

Auf die Be­ru­fung der Klä­ge­rin wird das am 08.12.2011 ver­kün­de­te Urteil des Amts­ge­richts Wesel (Az. 5 C 105/11) teil­wei­se ab­ge­än­dert und ins­ge­samt wie folgt neu ge­fasst:

Die Be­klag­te wird ver­urteilt, an die Klä­ge­rin 257,38 € nebst Zin­sen in Höhe von 5 Pro­zent­punk­ten über dem Ba­sis­zins­satz seit dem 04.08.2011 zu zah­len.

Im Üb­ri­gen wird die Klage ab­ge­wie­sen. Die wei­ter­ge­hen­de Be­ru­fung wird zu­rück­ge­wie­sen.

Die Kos­ten des Rechts­streits haben die Klä­ge­rin zu 65 % und die Be­klag­te zu 35 % zu tra­gen.

Die­ses Urteil ist vor­läu­fig voll­streck­bar.


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