Urteil vom Landgericht Duisburg - 26 O 10/13

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Auf die Widerklage wird die Klägerin verurteilt, an die Beklagte 1.286,20 € nebst Zinsen in Höhe von 5%punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit 22.3.2013 zu zahlen.

Wegen der Zinsmehrforderung wird die Widerklage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.


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