Beschluss vom Landgericht Duisburg - 7 T 131/13

Tenor

Die sofortige Beschwerde der Gläubigerin gegen den Beschluss des Amtsgerichts Duisburg vom 24.06.2013 wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens fallen der Gläubigerin zur Last.


123456

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen