Urteil vom Landgericht Duisburg - 26 O 55/12

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 54.703,98 € nebst Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus 32.913,23 € seit dem 16.01.2012 sowie aus 21.790,73 € seit dem 14.06.2012 zu zahlen.

Die Widerklage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.


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