Beschluss vom Landgericht Duisburg - 2 O 174/15

Tenor

In dem einstweiligen Verfügungsverfahren

sind auf Grund des Beschlusses des Landgerichts Duisburg vom 08.06.2015 von dem Antragsgegner (*1) 807,20 EUR - achthundertsieben Euro und zwanzig Cent - nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB seit dem 19.06.2015 an die Antragstellerin zu erstatten.

Die Berechnung der außergerichtlichen Kosten ist bereits übersandt.

Der dieser Kostenfestsetzung zugrunde liegende Titel ist vollstreckbar.


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