Urteil vom Landgericht Duisburg - 2 O 298/15

Tenor

Der Beklagte wird in seiner Eigenschaft als Insolvenzverwalter der Firma S GmbH verurteilt, an den Kläger 29.702,07 € zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

Der Streitwert wird auf 29.702,07 € festgesetzt.


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