Beschluss vom Landgericht Duisburg - 7 T 24/16

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde der Schuldnerin werden die Beschlüsse des Amtsgerichts Duisburg vom 28.08.2015 (64 IN 267/14), mit denen die Vergütungsanträge vom 31.03.2015 und vom 28.07.2015 beschieden worden sind, unter Zurückweisung der sofortigen Beschwerde im Übrigen teilweise abgeändert und insgesamt einheitlich wie folgt neu gefasst:

Die Vergütung und Auslagen des weiteren Beteiligten werden wie folgt festgesetzt:

Vergütung:              166.543,24 €

Auslagen:                   4.296,40 €

Zwischensumme:     170.839,64 €

Umsatzsteuer:           32.459,53 €

Gesamt:                   203.299,17 €

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens tragen der weitere Beteiligte zu 85 % und die Schuldnerin zu 15 %.

Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens: bis 400.000,00 Euro


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